Erstbeantragung und Neubeantragung

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit – also auch für Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich.

Du kannst die Juleica auf der Homepage der Juleica (http://www.juleica.de) beantragen.

Für die NJF gilt folgende Regelung:

Erstbeantragung der Juleica
Um die Bedingungen der Erstbeantragung der Juleica zu erfüllen gibt es drei Möglichkeiten, dabei müssen alle der angegebenen Bedingungen einer Möglichkeit erfüllt werden:

1. Einstiegslehrgang + zwei Neigungslehrgänge (blaues Modul) + 1. Hilfe-Lehrgang (9 Zeit-Std.)

2. Einstiegslehrgang + ein Neigungslehrgang (blaues Modul)+ ein Lehrgang aus dem grünen Modul (18 Zeitstunden) + 1. Hilfe-Lehrgang (9 Zeit-Std.)

3. Einstiegslehrgang + Lehrgang Führungskräfte in der JF an den LFS + 1. Hilfe-Lehrgang (9 Zeit-Std.)

Anstatt eines Einstiegslehrgangs kann auch der Lehrgang „Grundlagen in der Kinderfeuerwehr“ besucht werden.

Neubeantragung der JuLeiCa
Zur Neubeantragung der Juleica muss ein Einstiegslehrgang, ein Lehrgang aus dem blauen Modul (z. B. ein Neigungslehrgang), ein Lehrgang aus dem grünen Modul (18 Zeitstunden), ein JuLeiCa-Seminar oder ein Lehrgang „Führungskräfte in der JF“ besucht werden.

Anstatt eines Einstiegslehrgangs kann auch der Lehrgang „Grundlagen in der Kinderfeuerwehr“ besucht werden.

juleica_neubeantragung

Weitere Informationen gibt es hier:
weblink http://njf.de/lehrgaenge/was-ist-die-juleica/erst-und-neubeantragung/
weblink http://www.juleica.de